ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
762 OLG Dresden 07.06.2001 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09. Mai 2000 wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
751 AG Kirchhain 31.10.2000 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen i.H.v. je 20,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
731 LG Leipzig 09.05.2000 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 03.12.1999 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte.
726 LG Hannover 05.04.2000 Unter Verwerfung der weitergehenden Berufung wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß die erkannte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch wird die Berufungsgebühr um ein Drittel ermäßigt; in diesem Umfang fallen die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse zur Last, im übr...
712 LG Krefeld 07.12.1999 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend geändert, daß der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 DM kostenpflichtig verurteilt wird. Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 100,– DM zu zahlen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
711 AG Leipzig 03.12.1999 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
703 AG Hannover 11.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
735 AG Kiel 11.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,– DM kostenpflichtig verurteilt.
698 AG Krefeld 22.02.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.
646 KG Berlin 21.12.1998 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juli 1998 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu vier Monaten Strafarrest verurteilt wird, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das genannte Urteil wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.