ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
634 BayObLG 13.10.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
624 BayObLG 11.08.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29. April 1998, durch das die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Februar 1998 verworfen wurde, wird als unbegründet verworfen. II. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird die ihm erteilte Weisung, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein freies Arbeitsverhältnis i...
434 BayObLG 27.07.1995 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 3. April 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
270 BayObLG 14.06.1991 Die Notwendigkeit, Einberufungsbescheiden Nachdruck zu verleihen und den Eindruck zu verhindern, man könne sich von der Wehrpflicht freikaufen, betrifft alle Fälle der eigenmächtigen Abwesenheit und stellt keine besonderen Umstände i.S. von § 10 WStG oder § 47 StGB dar.
232 BayObLG 27.03.1991 Bei Personen, die aus Gewissensgründen sowohl den Zivildienst als auch ein sog. “freies Arbeitsverhältnis” nach § 15a ZDG ablehnen, treten generalpräventive Gesichtspunkte wegen des “Wohlwollensgebotes” zurück mit der Folge, daß die Verhängung einer Geldstrafe nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
427 BayObLG 24.04.1987 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.10.1986 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München I zurückverwiesen.
258 BayObLG 30.01.1985 Die in der Vergangenheit getroffene in die Zukunft wirkende Gewissensentscheidung eines Angeklagten, dem (erneut) Dienstflucht vorgeworfen wird, ist einem Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache zugänglich, daß es sich um eine absolut verbindliche, der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten entsprechende Gewissensentscheidung handele, bezüglich derer jedes Zuwiderhandeln schweren see...
248 BayObLG / Anm. Günter Werner 14.03.1983 Eine Begründung für die Verweigerung des Zivildienstes, dieser ermögliche keine “Friedensarbeit” und unterstütze die Bundeswehr und den “Bundeswehrgedanken”, ist allein nicht einmal als Grundlage geeignet, bei dem Angeklagten von einer Gewissensentscheidung zu sprechen. Dementsprechend sind die vom BVerfG aufgestellten Grundsätze gegen die mehrfache Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Dienstflu...
245 BayObLG 29.02.1980 Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist eine wertentscheidende Grundsatznorm, die bei der Strafzumessung im Falle der Dienstflucht Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und Beachtung verlangt (hier Bestrafung von Zeugen Jehovas wegen Dienstflucht).