ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
452 OLG Düsseldorf 22.11.1995 Zur Strafzumessung im Falle der Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der aus Gewissensgründen den Kriegs- und den Zivildienst verweigert.
343 AG B-Tiergarten 09.06.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
325 LG Berlin 28.02.1994 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu 130 Tagessätzen Geldstrafe zu je 25, 00 DM verurteilt wird. Im Übrigen wird die Berufung verworfen. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in Teilbeträgen von monatlich 250,00 DM zu zahlen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen de...
342 LG Berlin 28.02.1994 1. Bei der Strafzumessung gegenüber Gewissenstätern haben generalpräventive Gründe zurückzutreten. Dabei ist insbesondere zu beachten, daß es nicht Ziel der Bestrafung sein darf, andere Zivildienstleistende von einer eigenen Gewissensentscheidung gegen den Zivildienst abzuhalten. Dieser Umstand ist bei der Anwendung von § 56 ZDG zu berücksichtigen, so daß sich kein allgemeiner Geldstrafenaussch...
319 LG Wiesbaden 06.01.1994 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 60,– DM verurteilt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten in Höhe von je 300,– DM, beginnend ab dem Ersten des auf die Rechtskraft folgenden Monats zu zahlen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Angeklagte und die Staatskasse je...
301 HansOLG 27.07.1993 Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. Dezember 1992 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision verworfen.
280 OLG Stuttgart 25.05.1992 Strafzumessung bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der Wehr- und Zivildienst doppelt verweigert hat.
232 BayObLG 27.03.1991 Bei Personen, die aus Gewissensgründen sowohl den Zivildienst als auch ein sog. “freies Arbeitsverhältnis” nach § 15a ZDG ablehnen, treten generalpräventive Gesichtspunkte wegen des “Wohlwollensgebotes” zurück mit der Folge, daß die Verhängung einer Geldstrafe nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
262 LG Aachen 20.03.1986 Zwar schließt die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG die Berücksichtigung der die Ersatzdienstverweigerung motivierenden freien Gewissensentscheidung im Bereich der Schuld grundsätzlich aus. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist aber bei der Strafzumessung zu beachten und entfaltet dort wesentliche, Wertmaßstäbe setzende Kraft. Danach setzen das Übermaßverbot und der Ver...
249 LG Lübeck 29.08.1983 1. Das beharrliche, dauerhafte und auch in die Zukunft gerichtete Handeln eines Totalen Kriegsdienstverweigerers kann für sich genommen keinen Anlaß zur Strafverschärfung geben, da der Vorsatz zur dauerhaften Entziehung vom Zivildienst bereits Tatbestandsvoraussetzung des § 53 ZDG ist und somit wegen des Doppelverwertungsverbots diesem Umstand kein strafverschärfender Charakter zukommen kann. 2...