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756
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AG B-Tiergarten
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06.03.2001 |
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Ihm wird die Weisung erteilt, 15 Freizeitarbeiten nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten. Von der Auferlegung von Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.
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753
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AG B-Tiergarten
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30.01.2001 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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752
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AG B-Tiergarten
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24.01.2001 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Ihm wird die Auflage erteilt, innerhalb von zwei Monaten 40 Stunden gemeinnützige Arbeiten nach näherer Bestimmung durch die Jugendgerichtshilfe abzuleisten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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747
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AG B-Tiergarten
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31.10.2000 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse Berlin auferlegt.
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730
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AG B-Tiergarten
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27.04.2000 |
Der Angeklagte ist der eigenmächtigen Abwesenheit [richtig: Fahnenflucht] von der Truppe schuldig. Er wird verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von sechzig Tagessätzen zu je 10,– DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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673
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AG B-Tiergarten
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27.04.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Zivildienstgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,– DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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643
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AG B-Tiergarten
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07.12.1998 |
Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse Berlin, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.
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632
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AG B-Tiergarten
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22.09.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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619
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AG B-Tiergarten
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26.06.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und wegen Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Ge-samtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten das Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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577
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AG B-Tiergarten
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05.12.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 70,00 DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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